Big Data Praxisbeispiel – Datenbasierter Wahlkampf (Sachinformation) https://medienportal.siemens-stiftung.org/portal/displayobjdetail.php?setlang=de&objid=111968
Die Verbindung zu Big Data wird gezogen. Als Beispiel für den Missbrauch von Daten wird die verbotene Verbindung und Nutzung von Daten durch das Unternehmen Cambridge Analytica für den Wahlkampf in den USA 2016 genannt. In Deutschland gibt es zum Einsatz von Microtargeting und datenbasiertem Wahlkampf bislang nur sehr wenig gesicherte Erkenntnisse. Für mehr Transparenz müssten die handelnden Akteure wie etwa Parteien und soziale Netzwerke Auskunft darüber geben, ob und wie sie Microtargeting betreiben. Sie schweigen jedoch, um einerseits ihr Geschäftsgeheimnis zu hüten und andererseits nicht gegen bestehendes Recht zu verstoßen. Das in den USA praktizierte Vorgehen würde in dieser Form gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union verstoßen.
Wahlkampf (Sachinformation) Text Sachinformation: Am Beispiel des Wahlkampfs von Barack
