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Genehmigung der Arbeiten externer strahlenexponierter Arbeitskräfte – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/betriebsstaette/strahlenschutz/externe-arbeitskraefte.html

Externe Arbeitskraft ist jede strahlenexponierte Arbeitskraft, die nicht von dem*der Bewilligungsinhaber*in beschäftigt wird, der*die für die Überwachungs- und Kontrollbereiche verantwortlich ist, die aber Arbeiten in diesen Bereichen ausführt.
Universitäten, Gebietskörperschaften, Ziviltechniker*innen, Banken: Amt der Wiener

Wechsel der Person von Strahlenschutzbeauftragten – Bekanntgabe

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/betriebsstaette/strahlenschutz/wechsel-strahlenschutzbeauftragter.html

Ein Wechsel in der Person des*der in den Bewilligungsverfahren der Behörde genannten Strahlenschutzbeauftragten ist der zuständigen Behörde von dem*der Bewilligungsinhaber*in unverzüglich bekanntzugeben.
Universitäten, Gebietskörperschaften, Ziviltechniker*innen oder Banken: Amt der