Das Risiko eines Kreditkartenmissbrauch durch die Lebensgefährtin trägt grundsätzlich der Karteninhaber | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/das-risiko-eines-kreditkartenmissbrauch-durch-die-lebensgefaehrtin-traegt-grundsaetzlich
Der Bank stehe es frei, die Kreditkarte und PIN mit einfacher Post und ohne Empfangssicherung
