Auch bei Vermögensverwaltungsverträgen muss über Rückvergütungen aufgeklärt werden | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/auch-bei-vermoegensverwaltungsvertraegen-muss-ueber-rueckverguetungen-aufgeklaert-werden
Dies umfasst auch an die Bank gezahlte Rückvergütungen oder Provisionen.