Deutschland darf Fluggesellschaft Condor Staatshilfe zum Ausgleich von coronabedingten Einbußen gewähren – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/deutschland-darf-fluggesellschaft-condor-staatshilfe-zum-ausgleich-von-coronabedingten-einbussen-gewaehren/
VorlesenDie Europäische Kommission hat festgestellt, dass ein staatlich garantiertes Darlehen in Höhe von 550 Millionen Euro für die deutsche Charterfluggesellschaft Condor mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Mit der Maßnahme soll der Luftfahrtgesellschaft ein Ausgleich für einen Teil der durch die Coronakrise erlittenen Einbußen gewährt werden. „Wir bemühen uns in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten um Lösungen, wie Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften unterstützt werden können“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager.
Unternehmen; iii) vergünstigte öffentliche Darlehen an Unternehmen; iv) Zusicherungen für Banken