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Elterngeld beantragen: Stadt Bad-Wimpfen

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Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – oder kombinieren Sie beides. Entscheiden Sie, welcher Elternteil in welchem Zeitraum Elterngeld beziehen möchte. Geben Sie dies für beide Elternteile in Ihrem Antrag an. Basiselterngeld bekommen Sie während der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes.
Dann sendet Ihnen die L-Bank Ihre persönlichen Unterlagen per Post zu.

Wohnraumförderung – Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand beantragen: Stadt Bad-Wimpfen

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Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten: energetische Sanierung beziehungsweise altersgerechter Umbau von Mietwohnraum. Hierfür stehen Ihnen zwei Förderlinien zur Auswahl: Sozial orientierte Moderni
Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank

Wohnraumförderung – Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen: Stadt Bad-Wimpfen

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Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten: energetische Sanierung altersgerechter Umbau Ihres Gebäudebestandes Nutzung erneuerbarer Energien Energetische Sanierung und altersgerechter Umbau: Für diese Vorhaben können Sie ein von der Landeskreditbank Baden-
Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Förderung bei der L-Bank

Förderung für öffentlichen Personennahverkehr beantragen: Stadt Bad-Wimpfen

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Das Land fördert die Anschaffung von neuen, barrierefreien Schienenfahrzeugen für den öffentlich- und privatrechtlich organisierten Schienenpersonennahverkehr und den Stadt- und Straßenbahnverkehr. Ziele der Förderung sind: Unterstützung der Flottenerneuerung durch moderne und emissionsärmere Fahrze
ganzjährig unter Verwendung des Antragsvordrucks auf elektronischem Weg bei der L-Bank

Wohnraumförderung – Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen: Stadt Bad-Wimpfen

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Als Privatperson können Sie im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum erhalten. Die Förderung erfolgt durch Darlehen sowie durch Zuschüsse. Die Darlehen sind zeitlich begrenzt im Zins vergünstigt.
Vollständige und förderfähige Anträge leitet die Wohnraumförderungsstelle der L-Bank