Die Gemeinde Rietz-Neuendorf, hat als amtsfreie Gemeinde, eine eigene hauptamtliche Verwaltung. An der Spitze steht der auf acht Jahre gewÀhlte hauptamtliche BÃŒrgermeister. Der BÃŒrgermeister ist Leiter der Gemeindeverwaltung sowie rechtlicher Vertreter und ReprÀsentant der Gemeinde. Er hat: die BeschlÃŒsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vorzubereiten, die BeschlÃŒsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses auszufÃŒhren und die ihm vom Hauptausschuss ÃŒbertragenen Aufgaben (§ 50 Abs. 3 Satz 1) wahrzunehmen, die Entscheidungen auf dem Gebiet der Pflichtaufgaben zur ErfÃŒllung nach Weisung und der Auftragsangelegenheiten zu treffen, es sei denn, die Gemeindevertretung ist aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften zustÀndig, Maßnahmen der Aufsichtsbehörden umzusetzen, wenn im Einzelfall kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum besteht, die GeschÀfte der laufenden Verwaltung zu fÃŒhren. Die rechtlichen Grundlagen der Stellung des BÃŒrgermeisters ergeben sich aus den Paragraphen 55 – 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Rietz-Neuendorf (Ortswehr Sauen) Mitglied Rotary Club Bad