Dein Suchergebnis zum Thema: Autobahn

Straßenverkehrszählungen; Durchführung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/strassenverkehrszaehlungen-durchfuehrung-1926/

Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken wird der Verkehr auf den Straßen in Bayern mit regelmäßigen Straßenverkehrszählungen erfasst. Daneben werden anlassbezogene Sonderzählungen durchgeführt.
Die Zählungen werden von den folgenden Behörden durchgeführt: Autobahn GmbH des

Straßen; Durchführung von Grün- und Gehölzpflege | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/strassen-durchfuehrung-von-gruen-und-gehoelzpflege-1919/

Die Grün- und Gehölzpflege dient in aller Regel dem Freihalten des Lichtraumprofiles und der Pflege des Straßenbegleitgrüns. Die Sicht auf Schilder und Verkehrszeichen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein.
Bundesstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage: Staatliche Bauämter Autobahnen:  Die Autobahn

Gefahrgutbeförderung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, Fahrwegbestimmung und sonstigem | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/gefahrgutbefoerderung-beantragung-einer-ausnahmegenehmigung-fahrwegbestimmung-und-sonstigem-1799/

Für die Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim StMB. Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erteilen die Kreisverwaltungsbehörden.
für den Beladeort zuständige Behörde den Fahrweg zwischen dem Beladeort und der Autobahn

Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/strassenverkehr-regelung-des-fliessenden-und-des-ruhenden-verkehrs-verkehrsregelung-durch-beschilderung-1806/

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
Baulast des Bundes übernimmt grundsätzlich die Bundesverwaltung, überwiegend die Autobahn