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Zulassung fÌr 100km/h fÌr Kraftfahrzeuge mit AnhÀngern (Kombinationen) / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Zulassung-f%C3%BCr-100km-h-f%C3%BCr-Kraftfahrzeuge-mit-Anh%C3%A4ngern-Kombinationen-.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=1981.429.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1

Die ausgewÀhlte Aufgabe liegt nicht im ZustÀndigkeitsbereich der Stadt Elmshorn. Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen („An wen muss ich mich wenden?“).
Volltext Die Zulassung fÌr eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen

LÀrmminderungsplanung / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Umwelt-Verkehr/Umweltschutz/L%C3%A4rmminderung/

UmgebungslÀrm belastet die Bevölkerung seit Jahren und nimmt in Teilen bereits gesundheitsgefÀhrdende Ausmaße an. Eine Hauptursache ist der Verkehr. Mit der Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 Ìber die Bewertung und BekÀmpfung von UmgebungslÀrm hat die EuropÀische Gemeinschaft eine Richtlinie vorgegeben, um UmgebungslÀrm zu verhindern bzw. ihnen vorzubeugen. Die EU-UmgebungslÀrmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren, LÀrmkartierungen und darauf aufbauend LÀrmaktionsplÀne zu erstellen bzw. bestehende LÀrmaktionsplÀne zu ÌberprÌfen und ggf. zu Ìberarbeiten.
Hierbei sind neben den gesetzlich vorgeschriebenen definierten Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen

LÀrmminderungsplanung / Stadt Elmshorn

https://www.elmshorn.de/Umwelt-Verkehr/Umweltschutz/L%C3%A4rmminderung/?La=1

UmgebungslÀrm belastet die Bevölkerung seit Jahren und nimmt in Teilen bereits gesundheitsgefÀhrdende Ausmaße an. Eine Hauptursache ist der Verkehr. Mit der Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 Ìber die Bewertung und BekÀmpfung von UmgebungslÀrm hat die EuropÀische Gemeinschaft eine Richtlinie vorgegeben, um UmgebungslÀrm zu verhindern bzw. ihnen vorzubeugen. Die EU-UmgebungslÀrmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren, LÀrmkartierungen und darauf aufbauend LÀrmaktionsplÀne zu erstellen bzw. bestehende LÀrmaktionsplÀne zu ÌberprÌfen und ggf. zu Ìberarbeiten.
Hierbei sind neben den gesetzlich vorgeschriebenen definierten Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen