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Umschreibung ausländischer Führerscheine | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.22_Auslaendische_Fuehrerscheine.php

Wer im Besitz eines ausländischen Führerscheins ist, darf 6 Monate ab Einreise mit dem Führerschein in Deutschland fahren. Wer länger als 6 Monate in Deutschland bleiben möchte, muss den Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben. Dies gilt nicht für Führerscheine aus EU-Staaten.
ausgestellt wurden, außerdem: eine Sehtestbescheinigung (für Klasse A oder B) oder ein augenärztliches

Führerschein: EU/EWR Ausländische | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.22_Auslaendische_Fuehrerscheine__EU_EWR_.php

Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten berechtigen zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland. Ein Umtausch des Führerscheines ist im Regelfall nicht erforderlich. Bei drohendem Ablauf oder Ungültigkeit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis können Sie auf Antrag eine deutsche Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erhalten.
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes