Ladenöffnungszeiten; Anzeige einer individuellen verkaufsoffenen Nacht an einem Werktag | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/ladenoeffnungszeiten-anzeige-einer-individuellen-verkaufsoffenen-nacht-an-einem-werktag-178742/
Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern können an vier individuell wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr öffnen. Die hierfür notwendige Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.
Nacht nicht möglich: an einem Sonntag und an einem Feiertag; auch nicht am Aschermittwoch