Dein Suchergebnis zum Thema: Apotheke

3G-Regel in städtischen Dienstgebäuden – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/31034/35165.html

Wegen der dauerhaft hohen Corona-Infektionszahlen beschränkt die Stadtverwaltung den Zugang zu den städtischen Dienststellen für Besucherinnen und Besucher. Ab Dienstag, 30. November 2021, gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch Personen die Rathäuser, Bürgerbüros und andere Dienststellen betreten dürfen, die geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind.
Auch Apotheken bieten Schnelltests an.