Einfuhr von Arzneimitteln | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/Themen/Gesundheit-Soziales/Pharmaziewesen-Arzneimittel-und-Medizinprodukte/Einfuhr-von
Wer Arzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1 oder Absatz 2 Nr. 1 AMG, sowie andere zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe menschlicher Herkunft gewerbs- oder berufsmäßig aus Drittländern einführen
Verschreibung für eine einzelne Person vorliegt, sie in geringer Menge von einer Apotheke
