Dein Suchergebnis zum Thema: Apotheke

Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung – P2 | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-pharmazie-und-psychotherapie/landespruefungsamt-pharmazeutische-pruefung/p2-zweiter-abschnitt

Der Zweite Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren (= acht Semester) abgelegt werden.
Direkt zum Inhalt Apotheker am Medikamentenschrank  / ©Aliaksandr – stock.adobe.com

Landesprüfungsamt – Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Gesundheit-Soziales/Landespruefungsamt-fuer-Medizin-Psychotherapie-und-Pharmazie-9

Das Landesprüfungsamt ist zuständig für die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen sowie für die Anrechnung von Studienzeiten auf das Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) oder der Approbationsordnung für Apotheker

Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie

Hier finden Sie Informationen zu der Organisation der medizinischen, psychotherapeutischen und pharmazeutischen Staatsexamen, der Anrechnung und Anerkennung von im Inland und Ausland erbrachten Studienleistungen sowie der Weiterbildung zur Fachapothekerin / zum Fachapotheker oder der Weiterbildung „öffentliches Gesundheitswesen“ für den zahnärztlichen Beruf.
Inhaltsseite Landesprüfungsamt – Pharmazeutische Prüfung Apothekerinnen und Apotheker