Informationen zur Schülerausweisregelung in den „Faschingsferien“: Ministerium für Kultus Baden-Württemberg https://km.baden-wuerttemberg.de/de/service/pressemitteilung/pid/informationen-zur-schuelerausweisregelung-in-den-faschingsferien
Da Schülerinnen und Schüler während der Ferien nicht an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, gilt die Schülerausweisregelung in den „Faschingsferien“ vom 28. Februar bis einschließlich 6. März 2022 nicht.
ein Antigenschnell- oder ein PCR-Test zum Beispiel einer Teststation oder einer Apotheke
