Ursache eines Mangels muss in den ersten Monaten der Händler beweisen | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/ursache-eines-mangels-muss-in-den-ersten-monaten-der-haendler-beweisen-13160
Treten Mängel an einer gekauften Ware innerhalb der ersten 12 Monate auf, dann muss der Händler beweisen, ob der Kunde sie selbst verursacht hat.
eine Klage nachdenken, sollten Sie sich beraten lassen – zum Beispiel von einem Anwalt
