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Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften – Stadt Gera

https://www.gera.de/leben-in-gera/familien-kinder/kinder-und-jugendschutz/beratung-und-hilfe/amtsvormundschaften-amtspflegschaften

Unter dem Begriff Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft versteht man die elterliche Verantwortung für Minderjährige anstelle der leiblichen Eltern vollumfänglich (Amtsvormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge betreffend (Ergänzungspflegschaft).
Amtsvormund übernimmt die Personen- und Vermögenssorge des Mündels und wird damit zum „Anwalt