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Digital Markets Act: EU-Kommission benennt sog. Gatekeeper

https://infopoint-europa.de/de/articles/digital-markets-act

Seit Jahren werden die großen Tech-Konzerne immer wieder für die Ausnutzung ihrer Marktmacht zum Nachteil für Mitbewerber und Verbraucher gerügt. Damit soll nun Schluss sein, jedenfalls in der EU. Die EU-Kommission hat die ersten Tech-Riesen als sog. „Gatekeeper“ im Sinne des Digital Markets Act eingestuft und so mit dessen Umsetzung begonnen. 
Als ein solcher eingestuft wurden nun die ganz großen Tech-Konzerne (Alphabet, Amazon

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Der Apple-Beschluss der Europäischen Kommission: Unionsrechtliche Beihilfenaufsicht im Steuersektor

https://infopoint-europa.de/de/articles/der-apple-beschluss-der-europaeischen-kommission-unionsrechtliche-beihilfenaufsicht-im-steuersektor

Am 30. August 2016 hat eine Entscheidung der Europäischen Kommission für viel Aufsehen gesorgt. Mit ihrem sogenannten „Apple-Beschluss“ verpflichtete sie die Republik Irland knapp 13 Milliarden Euro Steuern vom Apple Konzern einzufordern.  Mehr zum „Apple-Beschluss“ im nachfolgendem Beitrag.
des unionsrechtlichen Beihilfenrechts sowie der Steuersparstrukturen von Apple, Amazon

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Künstliche Intelligenz und Bias: Eine Analyse der EU-KI-Verordnung

https://infopoint-europa.de/de/articles/kuenstliche-intelligenz-und-bias

Künstliche Intelligenz durchdringt immer mehr Lebensbereiche – von Medizin bis Verwaltung. Doch mit der wachsenden Macht algorithmischer Entscheidungen steigt auch das Risiko systematischer Verzerrungen („Bias“), die Ungleichheiten verstärken können. 
Beispiel für den sogenannten historischen Bias bei der Datenerhebung ist der Fall Amazon

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Die Entscheidung des EuGH zum EU-US-Datenschutzschild und ihre Auswirkungen für Unternehmen innerhalb der EU

https://infopoint-europa.de/de/articles/die-entscheidung-des-eugh-zum-eu-us-datenschutzschild-und-ihre-auswirkungen-fuer-unternehmen-innerhalb-der-eu

Viele Unternehmen transferieren Daten ihrer in der EU ansässigen Nutzer/innen in die USA, um sie dort in Clouds zu speichern. Liegen die Daten im Ausland, gelten erst einmal die dort vorherrschenden Datenschutzregelungen. Ob und inwieweit der unionsrechtlich verbürgte Datenschutz bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten und der dortigen Verarbeitung gewährleistet werden muss, hat der Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Juli 2020 (abermals) klargestellt.
vom 24.07.2020, https://www.sueddeutsche.de/digital/privacy-shield-eugh-urteil-amazon-microsoft

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