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Chemie-Buch I zum Lehrplan in Rheinland-Pfalz/Einführung in die Arbeit im Labor/Die unerkannte Gefahr bei Shampoos und Kosmetik – ZUM-Unterrichten

https://unterrichten.zum.de/wiki/Chemie-Buch_I_zum_Lehrplan_in_Rheinland-Pfalz/Einf%C3%BChrung_in_die_Arbeit_im_Labor/Die_unerkannte_Gefahr_bei_Shampoos_und_Kosmetik

Das Chemikalienrecht, mit dem wir uns bisher beschäftigt haben, regelt nicht die Beschriftung von Medikamenten, Kosmetika sowie Lebens- und Genussmittel, obwohl bei diesen häufig auch „chemische“ Prozesse oder „chemische“ Inhaltsstoffe beteiligt sind. Die Regeln zur Beschriftung sind in anderen Rechtstexten festgelegt.
Unerwünschte Wirkungen in Kosmetika Ebenfalls in der „Zeit“ gibt es einen Artikel → Aluminium