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BMJV – Schwangerschaftsabbruch – Welche strafrechtlichen Regelungen gibt es zum Schwanger­schaftsabbruch?

https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/kinder/schwangerschaftsabbruch/abbruch_artikel.html

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz des ungeborenen Lebens. Diesem Schutz dienen der § 218 und folgende des Strafgesetzbuches (StGB), nach denen der Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz für alle Beteiligten eine Straftat darstellt. Wenn jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen, ist der Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich oder gerechtfertigt. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.

BMJV – Schwangerschaftsabbruch – Welche strafrechtlichen Regelungen gibt es zum Schwanger­schaftsabbruch?

https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/kinder/schwangerschaftsabbruch/abbruch_artikel.html?nn=109804

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz des ungeborenen Lebens. Diesem Schutz dienen der § 218 und folgende des Strafgesetzbuches (StGB), nach denen der Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz für alle Beteiligten eine Straftat darstellt. Wenn jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen, ist der Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich oder gerechtfertigt. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.

BMJV – Werbeverbot – Welche strafrechtlichen Regelungen gibt es zum Schwanger­schaftsabbruch?

https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/kinder/schwangerschaftsabbruch/abbruch_artikel.html?nn=109810

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz des ungeborenen Lebens. Diesem Schutz dienen der § 218 und folgende des Strafgesetzbuches (StGB), nach denen der Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz für alle Beteiligten eine Straftat darstellt. Wenn jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen, ist der Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich oder gerechtfertigt. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.

BMJV – Reden, Interviews und Gastbeiträge – „Waffenlieferungen können nicht dazu führen, dass man Kriegspartei wird.“

https://www.bmj.de/SharedDocs/Interviews/DE/2022/0417_WAMS.html

Justizminister Buschmann sieht eine deutsche Führungsrolle bei der Ermittlung russischer Kriegsverbrechen. Er hält es für möglich, dass mit der Flüchtlingsbewegung Menschen eingeschleust werden, die Deutschland „destabilisieren“ sollen: Man sei „hilfsbereit, aber wachsam“.
WELT AM SONNTAG: Sie wollen den Paragrafen 219a StGB zum Werbeverbot für Abtreibungen

BMJV – Reden, Interviews und Gastbeiträge – „Waffenlieferungen können nicht dazu führen, dass man Kriegspartei wird.“

https://www.bmj.de/SharedDocs/Interviews/DE/2022/0417_WAMS.html?nn=110504

Justizminister Buschmann sieht eine deutsche Führungsrolle bei der Ermittlung russischer Kriegsverbrechen. Er hält es für möglich, dass mit der Flüchtlingsbewegung Menschen eingeschleust werden, die Deutschland „destabilisieren“ sollen: Man sei „hilfsbereit, aber wachsam“.
WELT AM SONNTAG: Sie wollen den Paragrafen 219a StGB zum Werbeverbot für Abtreibungen