Dein Suchergebnis zum Thema: Absolutismus

Historische Stichworte/Theokratie – ZUM-Unterrichten

https://unterrichten.zum.de/wiki/Historische_Stichworte/Theokratie

Theokratie ist eine Herrschaftsform, bei der keine Trennung von Staat und Religion vorliegt, sondern die weltliche Herrschaft von den geistlichen Autoritäten ausgeübt wird. Heutige Beispiele für Theokratie sind der Staat Vatikanstadt und die Islamische Republik Iran.
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Historische Stichworte/Schwellenland – ZUM-Unterrichten

https://unterrichten.zum.de/wiki/Historische_Stichworte/Schwellenland

Als Schwellenland (englisch:Newly industrialized country) werden die Staaten bezeichnet, die bereits so weit industrialisiert sind, dass sie den Status als Entwicklungsland überwunden haben. Der Ausdruck wurde seit 1970 je nach dem Stand ihrer Entwicklung für immer mehr Staaten gebraucht.
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Historische Stichworte/Lobbyismus – ZUM-Unterrichten

https://unterrichten.zum.de/wiki/Historische_Stichworte/Lobbyismus

Lobbyismus ist eine Form der Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft. Interessengruppen versuchen, durch die Pflege persönlicher Verbindungen u.a. die Exekutive und die Legislative zu beeinflussen. Außerdem wirken sie auf die öffentliche Meinung durch Öffentlichkeitsarbeit ein.
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Historische Stichworte/Industriegesellschaft – ZUM-Unterrichten

https://unterrichten.zum.de/wiki/Historische_Stichworte/Industriegesellschaft

Eine Industriegesellschaft unterscheidet sich von einer Agrargesellschaft durch weitgehend maschinelle Produktion in Fabriken und eine stärker ausgebildete Arbeitsteilung. Damit gehen einher eine weitgehende Trennung von Arbeitsplatz und Wohnstätte und die Tendenz zur Urbanisierung (Verstädterung).
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Historische Stichworte/Landfrieden – ZUM-Unterrichten

https://unterrichten.zum.de/wiki/Historische_Stichworte/Landfrieden

Ein Landfrieden (oder: Landfriede; lateinisch constitutio pacis, pax instituta, auch pax jurata) war im mittelalterlichen Recht der vertragsmäßige Verzicht der Machtträger bestimmter Landschaften auf die Anwendung von (eigentlich legitimer) Gewalt zur Durchsetzung eigener Rechtsansprüche. Dies betraf vor allem das Recht der Fehdeführung.
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