Eröffnung einer tierärztlichen Ordination – Anzeige https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/gruendung/tiere/tierarzt/ordination.html
Die Eröffnung einer tierärztlichen Ordination muss der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden.
der Apothekenbetriebsordnung 2005 zu beachten Als Erzeuger*in von gefährlichem Abfall