Dein Suchergebnis zum Thema: Abfall

Parkerleichterung für Ärzte | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14242-VLR/parkerleichterung-fuer-aerzte/

Für das Befahren der Fußgängerzone, die Befreiung von der Helm- bzw. Gurtpflicht sowie sonstige Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung können gem. §46 StVO Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Ebenso kann für Ärzte eine Ausnahmegenehmigung für den Besuch ihrer PatientInnen beantragt werden.
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Veranstaltungen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14455-VLR/veranstaltungen/

Für alle öffentlichen Veranstaltungen, welche im Stadtgebiet Warendorf stattfinden sollen, ist mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung ein Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zu stellen. Dies ist lediglich online mit dem untenstehenden Link möglich.   Nach der Antragstellung erhalten Sie je nach Veranstaltung eine Gestattung für den Ausschank alkoholischer Getränke, eine verkehrsrechtliche Anordnung, eine Sondernutzungserlaubnis, eine Ausnahmegenehmigung nach dem LImSchG und/oder eine Marktfestsetzung. Die Erlaubnisse und Genehmigungen sind in der Regel kosten- bzw. gebührenpflichtig. Onlineantrag
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Handwerkliche Dienstleistungen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14062-VLR/handwerkliche-dienstleistungen/

In der Abteilung für handwerkliche Dienste sind viele Fachgebiete vertreten. Schlosser, Tischler, Maurer, Straßenbauer, Elektriker, Installateure und Maler sind immer dann zur Stelle, wenn in den städtischen Liegenschaften „Not am Mann“ ist. Ob es die verstopfte Wasserleitung oder die ausgefallene Elektrik ist: Durch das Vorhalten eigener Mitarbeiter kann die Hausverwaltung schnell und zielgerichtet helfen. Auch kleinere Umbau- und Restaurierungsarbeiten werden übernommen. Da viele Gewerke nur mit einzelnen Beschäftigten vertreten sind, werden bei größeren Maßnahmen Fachfirmen (nach Preisanfrage/Ausschreibung) beteiligt.
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Freistellungsverfahren | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13984-VLR/freistellungsverfahren/

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen bei Erfüllung aller Vorgaben aus dem jeweiligen Bebauungsplan keiner Baugenehmigung. Im Wege der Freistellung (§ 67 BauO NRW) sind der Gemeinde gleichwohl Bauvorlagen vor Beginn der geplanten Baumaßnahmen einzureichen. Die Gemeinde kann ggflls. die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens verlangen.
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