Dein Suchergebnis zum Thema: Abfall

Einbürgerungen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13930-VLR/einbuergerungen/

Einwohner, die sich einbürgern lassen möchten, können beim Bürgerbüro Anträge bekommen. Die ausgefüllten Anträge geben Sie bitte zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Bürgerbüro wieder ab. Sie werden an den Kreis Warendorf weiter geleitet, der letztendlich über die Einbürgerung entscheidet.
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Rat und Ausschüsse | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14272-VLR/rat-und-ausschuesse/

Die wesentlichen Informationen über den Rat der Stadt Warendorf und seine Ausschüsse finden Sie im Bürgerinformationssystem. Dort können Sie sich Unterlagen über die für Sie interessanten Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzungen herunterladen und in den Sitzungsniederschriften bestimmte politische Themen recherchieren. Im Bürgerinformationssystem finden Sie außerdem den Sitzungskalender, Informationen über die  Zusammensetzung der Gremien sowie über die politischen Mandatsträger.
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Abfallentsorgung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13699-VLR/abfallentsorgung/

Für eine bessere Wiederverwertung sowie eine umweltgerechte Entsorgung werden die Haushalts- und Industrieabfälle getrennt gesammelt und abgefahren.Die Leerungs- bzw. Abfuhrtage für* Bioabfallbehälter,* Papiertonnen,* Restmüllbehälter,* gelbe Säcke / gelbe Tonnekönnen Sie dem Abfallterminkalender entnehmen.
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Rettungsdienst | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Die Stadt Warendorf trifft Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und stellt eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Der Feuerschutz wird durch die örtliche Freiwillige Feuerwehr Warendorf gewährleistet. Der Rettungsdienst wird durch die Stadt Warendorf als Träger der Rettungswache sichergestellt und vom Vertragspartner DRK Ortsverein Warendorf e.V. durchgeführt. Die Stadt Warendorf übernimmt die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren.
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Haushaltssicherungskonzept | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Wenn die Gemeinde ihre Verpflichtungen aus dem Haushalt nicht (mehr) bestreiten kann, muss sie ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen.   Mittels des Haushaltssicherungskonzepts soll im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde erreicht werden. Als Bestandteil des Haushaltsplanes bedarf das Haushaltssicherungskonzept der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Diese kann nur erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr die Erträge die Aufwendungen decken werden. Die Aufsichtsbehörde kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen.   Die Stadt Warendorf unterliegt derzeicht nicht der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
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Abwasserableitung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Unter dem Begriff der Abwasserableitung fällt das- Sammeln,- Fortleiten,- Einleiten,- Versickern,- Verregnen,- Verrieselnvon Schmutz- bzw. Regenwasser. Dazu gehören Anschlussleitungen, Kanäle, Druckrohrleitungen, Pumpwerke, Regenrückhaltebecken und weitere Sonderbauwerke. Dies erfolgt über das vorhandene Bestandsnetz und wird im Zuge von Erschließungsmaßnahmen für Wohn- und Gewerbegebiete neu hergestellt.Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Abwasserbetriebes Warendorf.
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Bewirtschaftung städtischer Gebäude | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Im Rahmen der Bewirtschaftung städtischer Gebäude gehören neben den Aufgaben, welche jeder private Immobilienbesitzer wahrnehmen muss auch das Flächenanagement sowie die Anmietung fremder, bzw. Vermietung eigener Gebäude zu den Aufgaben. Die städtischen Gebäude müssen regelmäßig auf Schäden kontrolliert werden. Das für Reperatur- und Wartungsarbeiten erforderliche Budget muss im Rahmen des im Haushalts bereit gestellten Budgets geplant, beauftragt , überwacht und abgerechnet werden.
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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) in der Regel erlaubnispflichtig,  da hierfür Straßenbereiche  mehr als verkehrsüblich  in Anspruch genommen werden (§ 29 Straßenverkehrsordnung). Mit der Erlaubnis wird auch festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist – und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.
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Verkehrssicherung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Die Stadt Warendorf ist für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs in Warendorf zuständig.Sie ordnet als Straßenverkehrsbehörde verkehrsregelnde Maßnahmen (z.B. Verkehrsbeschilderung) an und beseitigt Unfallhäufungsstellen in Zusammenarbeit mit den Straßenbaulastträgern (Kreis Warendorf und Landesbetrieb Straßen NRW) sowie der Polizei. Des Weiteren werden Genehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (z.B. Ausnahmegenehmigungen und  Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum) erteilt. Wenn Sie Anregungen oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Warendorf haben, können Sie sich an die unten genannten Ansprechpartner wenden.
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Verkehrsrechtliche Anordnung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12157-VLR/verkehrsrechtliche-anordnung/

Sobald öffentlicher Straßen- (Verkehrs-) raum in Anspruch genommen wird, muss hierfür eine Genehmigung der Stadt Warendorf eingeholt werden.Dies kann z.B. ein Halteverbot für den Umzugswagen betreffen oder die Straßensperrung für ein Nachbarschaftsfest.Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte dem zugehörigen Formular.
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