Der vorbeugende Brandschutz umfasst folgende Maßnahmen: – der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen – die Voraussetzungen für die Selbstrettung der gefährdeten Personen zu prüfen – ob die Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich ist – die Brandbekämpfung möglich ist – die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert ist – ausreichende Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr bestehen Hierzu gehören u. a. der Brandschutz in Gebäuden, der Brandschutz bei öffentlichen Veranstaltungen und Brandsicherheitswachen sowie Flucht- und Rettungswege.
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