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Abwasserableitung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Unter dem Begriff der Abwasserableitung fällt das- Sammeln,- Fortleiten,- Einleiten,- Versickern,- Verregnen,- Verrieselnvon Schmutz- bzw. Regenwasser. Dazu gehören Anschlussleitungen, Kanäle, Druckrohrleitungen, Pumpwerke, Regenrückhaltebecken und weitere Sonderbauwerke. Dies erfolgt über das vorhandene Bestandsnetz und wird im Zuge von Erschließungsmaßnahmen für Wohn- und Gewerbegebiete neu hergestellt.Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Abwasserbetriebes Warendorf.
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Bewirtschaftung städtischer Gebäude | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12316-VLR/bewirtschaftung-staedtischer-gebaeude/

Im Rahmen der Bewirtschaftung städtischer Gebäude gehören neben den Aufgaben, welche jeder private Immobilienbesitzer wahrnehmen muss auch das Flächenanagement sowie die Anmietung fremder, bzw. Vermietung eigener Gebäude zu den Aufgaben. Die städtischen Gebäude müssen regelmäßig auf Schäden kontrolliert werden. Das für Reperatur- und Wartungsarbeiten erforderliche Budget muss im Rahmen des im Haushalts bereit gestellten Budgets geplant, beauftragt , überwacht und abgerechnet werden.
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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) in der Regel erlaubnispflichtig,  da hierfür Straßenbereiche  mehr als verkehrsüblich  in Anspruch genommen werden (§ 29 Straßenverkehrsordnung). Mit der Erlaubnis wird auch festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist – und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.
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Verkehrssicherung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12154-VLR/verkehrssicherung/

Die Stadt Warendorf ist für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs in Warendorf zuständig.Sie ordnet als Straßenverkehrsbehörde verkehrsregelnde Maßnahmen (z.B. Verkehrsbeschilderung) an und beseitigt Unfallhäufungsstellen in Zusammenarbeit mit den Straßenbaulastträgern (Kreis Warendorf und Landesbetrieb Straßen NRW) sowie der Polizei. Des Weiteren werden Genehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (z.B. Ausnahmegenehmigungen und  Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum) erteilt. Wenn Sie Anregungen oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Warendorf haben, können Sie sich an die unten genannten Ansprechpartner wenden.
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Verkehrsrechtliche Anordnung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12157-VLR/verkehrsrechtliche-anordnung/

Sobald öffentlicher Straßen- (Verkehrs-) raum in Anspruch genommen wird, muss hierfür eine Genehmigung der Stadt Warendorf eingeholt werden.Dies kann z.B. ein Halteverbot für den Umzugswagen betreffen oder die Straßensperrung für ein Nachbarschaftsfest.Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte dem zugehörigen Formular.
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Gewässerunterhaltung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12082-VLR/gewaesserunterhaltung/

Bezeichnung für Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern mit dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung der wasserwirtschaftlichen und naturräumlichen Funktion wie auch der Schiffbarkeit. Sie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze geregelt.Die erstmals am 01.01.2020 eingeführte Gewässerunterhaltungsgebühr ersetzt die bisher gültige Wasserverbandsgebühr und basiert auf dem Landeswassergesetz (LWG). Diese Gebühr müssen alle Grundstückseigentümer im Einzugsgebiet eines Gewässers zahlen.
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