Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/32.07
(2) Verpackungsmaterial und Abfälle aller Art dürfen nicht zurückgelassen werden
(2) Verpackungsmaterial und Abfälle aller Art dürfen nicht zurückgelassen werden
Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen
allem technisch und handwerklich, aber auch zu sehen, was mit den verschiedenen Abfällen
Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen
Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen
Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen