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Lagerfeuer / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.288.1&kuo=2&sub=0

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sowie stark wasserhaltigem Grünschnitt, – behandeltem Holz und anderen brennbaren Abfällen ist verboten. – Abfälle gehören nicht ins Holzfeuer. Keine Verbrennung von Laub. – Landes Brandenburg (LWaldG) Verordnung über die Entsorgung von kompostierbaren Abfällen – und pflanzlichen Abfällen außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen (Abfallkompost
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sowie stark wasserhaltigem Grünschnitt,