Restabfall AbfallbehÀlter Jedes bewohnte GrundstÌck muss mit mindestens einer RestmÌlltonne an die Abfallentsorgung angeschlossen sein GrundstÌcke mit WochenendhÀusern oder Ferienwohnungen, die nur zeitweise oder saisonbedingt bewohnt werden, sind fÌr den Zeitraum der Nutzung, jedoch mindestens fÌr ein Quartal, an die Abfallentsorgung anzuschließen. Die An- und Ummeldung ist durch den GrundstÌckseigentÌmer schriftlich vorzunehmen. FÌr die auf dem GrundstÌck anfallende Abfallmenge muss ausreichendes AbfallbehÀltervolumen beantragt werden. Anderenfalls kann die Stadt die erforderlichen Leistungen festlegen. Beachten Sie dabei auch den jeweiligen Abfuhrturnus. Richtwert fÌr die BehÀltergröße: 20 Liter je Bewohner und Woche Zugelassene BehÀlter fÌr RestmÌll: 60, 80, 120, 240, 770, 1100 Liter FÌllraum 40 Liter RestmÌlltonnen können nur auf GrundstÌcken mit nur einem oder zwei Bewohnern widerruflich zugelassen werden. Was gehört in die RestmÌlltonne ? verschmutztes Papier Schreibstifte Kohle-, Faxpapier Kehricht, Staubsaugerbeutel, Asche Tapetenreste Zigarettenasche und -reste PapiertaschentÌcher KlebebÀnder und -etiketten Hygieneartikel, Windeln Keramik und Porzellan Kassetten, Disketten Pflaster, Verbandmaterial Fotonegative, Filme Stoffreste, Leder, Gummi Spiegel-, Fenster- und Brillenglas GlÌhlampen (keine Energiesparlampen) AbfallsÀcke FÌr gelegentlich mehr Restabfall, können AbfallsÀcke erworben werden. Weitere Informationen: AbfallsÀcke Die SÀcke können an folgenden Stellen erworben werden: und in den BÌrgerbÌros.