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Informationen fÃŒr GeflÃŒchtete aus der Ukraine / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Hinweise und Bitte der AuslÀnderbehörde fÃŒr geflÃŒchtete Menschen aus der Ukraine (§ 24 AufenthG) Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat fÃŒr Deutschland die „Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemÀß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse fÃŒr vorÃŒbergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – UkraineAufenthFGV)“ erlassen. Die Verordnung ist am 5. Dezember 2023 in Kraft getreten. Durch diese Verordnung wird Folgendes geregelt: Die fÃŒr aus der Ukraine geflÃŒchteten Menschen erteilten Aufenthaltserlaubnisse gemÀß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gÃŒltig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. MÀrz 2025 fort. Was bedeutet das fÃŒr die Betroffenen?: Inhaber solcher Aufenthaltserlaubnisse mÃŒssen keinen Antrag auf VerlÀngerung stellen. Eine Vorsprache bei der AuslÀnderbehörde ist nicht nötig. Voraussetzung ist, dass die aktuelle Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz noch mindestens bis zum 1. Februar 2024 gÃŒltig ist. Aufgrund der automatischen VerlÀngerung bleiben die Möglichkeiten zum Arbeiten, Studium, Bezug von Sozialleistungen, Reisen ins Ausland und sonstige GewÀhrleistungen und Freiheiten erhalten, die mit der Aufenthaltserlaubnis verbunden sind. Inhaber solcher Aufenthaltserlaubnisse sind also auch weiterhin leistungsberechtigt nach dem SGB II und SGB XII und haben grundsÀtzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Kindergeld, Wohngeld und Leistungen der Krankenkassen. Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis noch bis mindestens 1. Februar 2024 gÃŒltig ist, muss Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht neu ausgestellt werden. Die VerlÀngerung dieser Aufenthaltserlaubnisse wird automatisiert dem AuslÀnderzentralregister gemeldet. Diese Aufenthaltserlaubnisse sind bis zum 4. MÀrz 2025 gÃŒltig, auch wenn das GÃŒltigkeitsdatum auf dem jeweiligen Dokument abgelaufen ist. Die VerlÀngerung dieser Aufenthaltserlaubnisse wird automatisiert dem AuslÀnderzentralregister gemeldet. Die Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels ist somit nicht möglich. Die Grenzbehörden der Schengener Mitgliedsstaaten sind informiert Wer ist nicht von der Verordnung umfasst? Nicht umfasst sind demnach Personen, die erst nach dem 1. Februar 2024 eingereist oder am 1. Februar 2024 nicht mehr im Besitz einer gÃŒltigen Aufenthaltserlaubnis sind. Diese mÃŒssen die Aufenthaltserlaubnis im Inland bei der fÃŒr sie zustÀndigen AuslÀnderbehörde beantragen. Die Verordnung gilt auch nicht fÃŒr Inhaber einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 oder 4 des Aufenthaltsgesetzes, deren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz noch nicht entschieden ist. Die AuslÀnderbehörde Magdeburg versendet Vorsprachetermine. Was bedeutet das fÃŒr die Arbeitgeber: Menschen, die zu den von der UkraineAufenthFGV betroffenen Personen gehören, haben die Möglichkeit ohne auslÀnderrechtliche EinschrÀnkung zu arbeiten. Bitte der AuslÀnderbehörde: Die UkraineAufenthFGV wurde erlassen, um die bereits stark ÃŒberlasteten AuslÀnderbehörden zu entlasten. Sollten Sie im Besitz einer am 01.02.2024 gÃŒltigen Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG sein, nehmen Sie von AntrÀgen und Anfragen an die AuslÀnderbehörde Abstand, damit die Abarbeitung der zu entscheidenden AntrÀge nicht verzögert wird.  Denken wir gemeinsam an alle Menschen. UnterstÃŒtzen Sie uns dabei. Ihre AuslÀnderbehörde Aktuelle Informationen erhalten Sie ÃŒber das Portal:   https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO

Fiktionsbescheinigung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Wichtiger Hinweis fÃŒr Antragsteller und Arbeitgeber Was ist eine Fiktionsbescheinigung? Rechtliche Voraussetzungen: § 81 Abs. 4 S. 1 AufenthG – Fortgeltungsfiktion Beantragt ein AuslÀnder vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen VerlÀngerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der AuslÀnderbehörde als fortbestehend.  Dies gilt auch fÃŒr Auflagen zur BeschÀftigung. Dem AuslÀnder ist eine Bescheinigung ÃŒber die Wirkung seiner Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) auszustellen. Die Fiktionswirkung erlischt nicht mit Ablauf der Bescheinigung sondern mit der Entscheidung ÃŒber den Aufenthaltstitel. Ihre AuslÀnderbehörde

Lukasklause / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Seit 2007 besteht die Möglichkeit der Trauung in der Lukasklause Magdeburg. Die erste urkundliche ErwÀhnung des Welschen Turmes, eines Teiles der heutigen Lukasklause, erfolgte 1279 in der Schöppenchronik. Im Jahre 1900 erwarb der KÌnstlerverein St. Lukas e.V. zu Magdeburg den Turm, baute ihn aus und versah ihn mit einem Anbau. Das GebÀude wurde nach dem Schutzpatron der Maler St. Lukas benannt und heißt seit 1904 Lukasklause. Seit 29. Juni 1995 befindet sich in der Lukasklause das Otto-von-Guericke-Museum unter der Leitung der Otto-von-Guericke-Stiftung und Otto-von-Guericke-Gesellschaft e. V.

SperrmÃŒllentsorgung / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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SperrmÃŒllentsorgung Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an: GebÃŒhrenfreie SperrmÃŒllabfuhr Wunschtermin zur SperrmÃŒllabholung (gebÃŒhrenpflichtig) Transportservice per LKW – Terminabsprache (gebÃŒhrenpflichtig) Containerdienst (gebÃŒhrenpflichtig) Annahme von SperrmÃŒll auf den Wertstoffhöfen Weitere Informationen: Abholung / Stornierung GebÃŒhrenfreie SperrmÃŒllabfuhr Sie können fÃŒr Ihren Haushalt in Magdeburg zweimal im Jahr bis zu 2 m³ oder einmal bis zu 4 m³ SperrmÃŒll vom Abfallwirtschaftsbetrieb gebÃŒhrenfrei abholen lassen. Von der Anmeldung bis zur Abholung des SperrmÃŒlls planen Sie etwa 4 Wochen ein. Der Abholtermin wird von uns festgelegt . Sie erhalten den Termin wenige Tage vor der Entsorgung per Postkarte. Hinweis: ElektroaltgerÀte und Schrott werden ÃŒber die SperrmÃŒllabfuhr mitgenommen! Anmeldung: Sie können einfach online ÃŒber das Internet SperrmÃŒll anmelden. per Service-Telefon: 0391 540 – 4688 per Fax – Formular Fax: 0391 540 – 4689 per Postkarte an: StÀdtischer Abfallwirtschaftsbetrieb Sternstraße 13 39104 Magdeburg oder Sie kommen persönlich in die Sternstraße 13 SperrmÃŒllanmeldung Wunschtermin – Sie bestimmen den Abholtermin Wunschtermine können im Rahmen des SperrmÃŒllkontingents (zweimal 2 m³ oder einmal 4 m³ im Jahr) angemeldet werden. FÃŒr TerminwÃŒnsche zur SperrmÃŒllabholung mÃŒssen Sie vor der Entsorgung eine ServicegebÃŒhr von 50 EUR bezahlen. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang erfolgt keine Abfuhr! Melden Sie Ihren Terminwunsch spÀtestens eine Woche vor dem beabsichtigten Abholtermin beim Abfallwirtschaftsbetrieb an. Transportservice per LKW – Termin nach Absprache Sie wollen den Abholtermin mit uns abstimmen und / oder haben Ihr gebÃŒhrenfreies SperrmÃŒllkontingent aufgebraucht? Dann melden Sie schriftlich eine Abfuhr per LKW beim Abfallwirtschaftsbetrieb an. Ein Termin ist nach Absprache auch kurzfristig möglich. Der Abholservice ist gebÃŒhrenpflichtig (13,00 EUR je angefangener halber Kubikmeter und 10 EUR je ElektroaltgerÀt*). * haushaltsÃŒbliche Mengen an ElektrogroßgerÀten, KÃŒhlgerÀten Abholung / Stornierung Wenn Sie zusÀtzliche SperrmÃŒllteile nachtrÀglich anmelden möchten, den Termin verschieben oder stornieren wollen: Service-Telefon: 0391 540 – 4688 Stellen Sie den SperrmÃŒll zum bestÀtigten Termin bis 07:00 Uhr, frÃŒhestens am Vorabend ordnungsgemÀß am Fahrbahnrand bereit. GegenstÀnde bitte geordnet rausstellen nach: Altholz: Möbel aus Holz: Tische, StÃŒhle, Regale, SchrÀnke Altmetall/Schrott: Fahrrad, Kinderwagen, KÃŒchenspÃŒle ElektroaltgerÀte (haushaltsÃŒbliche Mengen): FernsehgerÀt, PC, Monitor, Waschmaschine, Mikrowelle, Staubsauger, KÃŒhlschrank SperrmÃŒllteile aus Kunststoff: Gartenmöbel, Regentonne, Spielzeug, WÀschekorb, Eimer Sonstige SperrmÃŒllteile: Sofa, Teppich, Koffer, Matratze Was bleibt stehen und gehört nicht zum SperrmÃŒll? Beispiele: einzelne/verpackte Kleinteile, AbfÀlle von Bau- oder Umbauarbeiten (z. B. Steine, Ziegel, TÃŒren, Fenster, Holzverkleidungen, Laminat, Heizkörper), HausmÃŒll und hausmÃŒllÀhnliche AbfÀlle (z. B. Tapete), Schadstoffe, Holzzaun, SanitÀreinrichtungen (z. B. Toilettenbecken), Verpackungen (z. B. Pappkartons), Geschirr, GegenstÀnde, die größer als 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m oder schwerer als 75 kg sind Containerdienst Containergrößen fÃŒr SperrmÃŒll: 1,3 m³, 2 m³, 3,5 m³, 5 m³, 7 m³, 10 m³, 15 m³, 10 m³ Presscontainer, 30 m³ • Bestellung von Containern: schriftlich per Brief oder Fax (formlos) • Dauer der Containernutzung: nach Absprache • Bereitstellung oder Abholung des Containers:   an den Wochentagen Montag bis Freitag nach Absprache (außer an Feiertagen) • Bezahlung: per Rechnungslegung / Überweisung Was gehört in den Container fÃŒr SperrmÃŒll? Beispiele: Möbel und Polstermöbel (z. B. Schrank, Stuhl, Sessel, Regal, Couch, Liege, Tisch, Bett, Kommode, Schreibtisch), Matratze, Fußbodenbelag, Teppich Was gehört nicht in den Container fÃŒr SperrmÃŒll? Beispiele: einzelne/verpackte Kleinteile, AbfÀlle von Bau- oder Umbauarbeiten (z. B. Steine, Ziegel, TÃŒren, Fenster, Holzverkleidungen, Heizkörper, Laminat), HausmÃŒll und hausmÃŒllÀhnliche AbfÀlle (z. B. Tapete), Metalle (z. B. Rohre), Elektro- und ElektronikgerÀte (z. B. Monitor), Schadstoffe, HolzzÀune, SanitÀreinrichtungen (z. B. Toilettenbecken), Verpackungen (z. B. Pappkartons), durch Brand belasteter SperrmÃŒll, Kraftfahrzeugteile, Autoteile, Autoreifen weitere Informationen: Flyer Containerdienst SperrmÃŒll selbst abgeben Sie können bis zu 1 m³ SperrmÃŒll gebÃŒhrenfrei auf den Wertstoffhöfen HÀngelsberge, Cracauer Anger, Silberbergweg abgeben. Dies gilt nur fÃŒr Haushalte, die an die Magdeburger Abfallentsorgung angeschlossen sind! mehr als 1 m³ SperrmÃŒll nur auf dem Wertstoffhof HÀngelsberge anliefern (gegen GebÃŒhr) GebÃŒhrenregelungen gemÀß AbfallgebÃŒhrensatzung beachten