Sperrgut -ABC | Heidelberg https://www.heidelberg.de/HD/Rathaus/Sperrmuell+_+was+gehoert+dazu.html
Bitte achten Sie darauf, dass die Sperrgutgegenstände maximal 2 Meter lang und 50 kg schwer sein dürfen. Von den Gegenständen darf keine Verletzungsgefahr (z.B. durch hervorstehende Nägel) oder Gefahr der Fahrzeugbeschädigung ausgehen.
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