Detail | Stadt Hamm https://www.hamm.de/ortsrecht/satzungen/detail/53
Kerzen oder Gartenfackeln) in haushaltsüblichen Mengen, d) das Verbrennen von Abfällen
Kerzen oder Gartenfackeln) in haushaltsüblichen Mengen, d) das Verbrennen von Abfällen
haben Probleme mit einem Standort, die Abfallbehälter quellen über, ständig liegen Abfälle
Rohstoffen wie Holz, landwirtschaftlichen Produkten und Nebenprodukten sowie organischen Abfällen
Sachen dem Mieter auf dessen Kosten und Risiko zuzustellen oder diese zu entsorgen, Abfälle
1 Satz 1 Nr. 2 WHG auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen