Abfallrecht; Informationen zum Vollzug | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/abfallrecht-informationen-zum-vollzug-2492/
Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Abfallwirtschaftssatzung, soweit durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfälle
