Begrünungssatzung bei Baumaßnahmen in der Stadt Erfurt | Erfurt.de https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/110871.html
Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke, sind unter Verwendung von standortgerechten Arten, entsprechend der Regelungen dieser Begrünungssatzung bei Baumaßnahmen in der
Planungsgrundsätze Ökologie und Umwelt Luft, Lärm und Strahlung Stadtklima Abfall