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Einbau von Recyclingmaterial und Bodenaushub | Bezirksregierung Düsseldorf

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Jede Benutzung eines Gewässers bedarf nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung. Als Benutzung im Sinne des WHG gelten nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 2 auch
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