Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge für behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder Blindenwerkstätten beschäftigt sind | Bezirksregierung Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/sozialwesen/erstattung-der-rentenversicherungsbeitraege-fuer-behinderte
Nach § 1 des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) sind Behinderte, die in nach dem Schwerbehindertengesetz anerkannten Werkstätten für Behinderte (Blindenwerkstätten) tätig sind,
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