BMUV: REMINDER: Einwegkunststoffabgabe – Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen sich jetzt registrieren! https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/ueberblick-kreislaufwirtschaft/einwegkunststoffabgabe-hersteller-von-einwegkunststoffprodukten-muessen-sich-jetzt-registrieren
Mit dem Inkrafttreten des Einwegkunststofffondgesetzes am 1. Januar 2024 wurde der Einwegkunststofffonds beim Umweltbundesamt eingerichtet.
einer Studie ermittelt, die die zehn am häufigsten an Stränden der EU vorgefundenen Abfälle