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BMUV: Salzstock Gorleben

https://www.bmuv.de/themen/nukleare-sicherheit/endlagerung/standortauswahlverfahren-endlager/salzstock-gorleben

Mit dem Standortauswahlgesetz wurde die bergmännische Erkundung am Standort Gorleben beendet. Der Salzstock Gorleben wird wie jeder andere in Betracht kommende Standort gemäß den nach dem Standortauswahlgesetz festgelegten Kriterien und Anforderungen in das Standortauswahlverfahren ein-bezogen. Das Bergwerk selber wird hierfür unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse und der notwendigen Erhaltungsarbeiten offen gehalten.
Anforderungen in das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle

BMUV: Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und ihre Grenzen

https://www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallpolitik/uebersicht-kreislaufwirtschaftsgesetz/pflicht-zur-getrennten-sammlung-von-bioabfaellen-durch-oeffentlich-rechtliche-entsorgungstraeger-und-ihre-grenzen

Das 2020 novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz enthält die Pflicht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die in privaten Haushaltungen angefallenen und überlassenen Bioabfälle, getrennt zu sammeln.
bestimmte in ihrem Gebiet in privaten Haushaltungen angefallene und überlassene Abfälle

BMUV: Beförderungsaufkommen

https://www.bmuv.de/themen/nukleare-sicherheit/transporte/befoerderungsaufkommen

Aufgrund der Genehmigungs- und Meldepflicht der Beförderung von Kernbrennstoffen und Großquellen, die in den atomrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) fallen, sind umfassende Informationen über Art und Umfang des Beförderungsaufkommens solcher Materialien vorhanden.
entleerter Transportbehälter mit Restkontamination, natürlichem Uran, radioaktiven Abfällen

BMUV: Bekanntmachung der Vorgehensweise zum Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ im Standortauswahlverfahren | Meldung

https://www.bmuv.de/meldung/bekanntmachung-der-vorgehensweise-zum-ausschlusskriterium-seismische-aktivitaet-im-standortauswahlverfahren

Mit dem Ausschlusskriterium „seismische Aktivität“ werden seismisch aktive Zonen im Hinblick auf die Langzeitsicherheit des Endlagers ausgeschlossen.
Im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle werden unter

BMUV: Bekanntmachung des Entwurfs der Vorgehensweise zum Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ im Standortauswahlverfahren | Meldung

https://www.bmuv.de/meldung/bekanntmachung-des-entwurfs-der-vorgehensweise-zum-ausschlusskriterium-seismische-aktivitaet-im-standortauswahlverfahren

Mit der Sachstandsdarstellung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit an der Diskussion der Vorgehensweise zum Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ eröffnet.
Im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle werden unter