Erlaubnis zur Aufnahme von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen beantragen: Stadt Bad-Wimpfen https://www.badwimpfen.de/buerger-bereich/informationen-buergerservice/online-rathaus/leistungen?tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Baction%5D=show&tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Bcontroller%5D=Leistung&tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Bleistung%5D=sbw-6022553%2Ferlaubnis-zur-aufnahme-von-taetigkeiten-mit-biologischen-arbeitsstoffen-beantragen&cHash=7e973a552e9ce125522238a99f37de02
Wenn Sie in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie erstmalig Tätigkeiten mit Biostoffen der Schutzstufe 3 oder 4 aufnehmen möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen. Gleiches gilt für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die für Tätigkeiten der Schutzstufe
durch eine Freisetzung von Biostoffen auftreten können, Informationen über die Abfall
