Forstvermehrungsgut | landwirtschaft.hessen.de https://landwirtschaft.hessen.de/wald/nachhaltige-waldbewirtschaftung/forstvermehrungsgut
Gemäß Forstvermehrungsgutgesetz darf Saat- und Pflanzgut für forstliche Zwecke nur in zugelassenen Beständen geerntet werden.
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