Leistungen A-Z – Stadt Oberkirch https://www.oberkirch.de/de/rathaus/verwaltung/leistungen-a-z?c7-item=14870620
Das gilt auch für Urkundenübersetzer oder Urkundenübersetzerinnen.
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Das gilt auch für Urkundenübersetzer oder Urkundenübersetzerinnen.
Dokumenten müssen Sie alle fremdsprachigen Unterlagen in die deutsche Sprache übersetzen
Sprache Hinweis: Die fremdsprachigen Unterlagen müssen Sie in die deutsche Sprache übersetzen
Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzern