Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" oder "Altenpflegerin" mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Erlaubnis-zum-Fuehren-der-Berufsbezeichnung-Altenpfleger-oder-Altenpflegerin-mit-Berufsqualifikation-aus-Drittstaaten-beantragen/
Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Altenpflegerin oder Altenpfleger arbeiten
