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Nachbeurkundung einer Eheschließung beantragen | Heppenheim – Unsere Stadt

https://www.heppenheim.de/buergerservice-views/leistungen/HES:entry:1118662-VLR/nachbeurkundung-einer-eheschliessung-beantragen/

Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland – heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland – nachbeurkunden lassen, wenn Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland
Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland

eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung | Heppenheim – Unsere Stadt

https://www.heppenheim.de/buergerservice-views/leistungen/HES:entry:1718992-VLR/eid-karte-fuer-unionsbuergerinnen-und-unionsbuerger-und-angehoerige-des-europaeischen-wirtschaftsraums-ausstellung/

Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland – deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland
Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename) | Heppenheim – Unsere Stadt

https://www.heppenheim.de/buergerservice-views/leistungen/HES:entry:936112-VLR/familienname-aenderung-aufgrund-der-erklaerung-zur-namensfuehrung-von-ehegatten-ehename/

Im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung müssen Sie entscheiden, welche Namen Sie und Ihr Verlobter/Ihre Verlobte in der Ehe führen möchten. Sie können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder die zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen beibehalten. Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur einer der Namen dem Ehenamen angefügt oder vorangestellt werden. Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Eheschließung oder später – hierfür gibt es keine Frist – den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihrer Ehegattin/Ihres Ehegatten zum Ehenamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht. Ein angefügter oder vorangestellter Name kann auch während der Ehe wieder abgelegt werden. Während des Bestehens der Ehe kann der Ehename nicht widerrufen werden.
Wenn (mindestens) einer der Verlobten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland