Artikel 2: Persönliche Freiheitsrechte – Kinder | LpB BW https://www.grundrechte-fibel.de/artikel2-freiheit?kontrast=1&cHash=f13001217ab71556a0513cabdd5a561b
Grundgesetz Artikel 2: Persönliche Freiheitsrechte – du darfst dein Leben frei gestalten, wenn du anderen ihre Freiheit lässt. Lerne mehr dazu!
In Deutschland ist es gesetzlich verboten, Kinder zu schlagen oder ihnen anderweitig
