Grundstück; Informationen zur Enteignung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/grundstueck-informationen-zur-enteignung-25552/
Als Enteignung wird die teilweise oder vollständige Entziehung des Eigentums i. d. R. an Grundstücken oder Rechten durch einen hoheitlichen Rechtsakt zur Erfüllung bestimmter hoheitlicher Aufgaben bezeichnet.
B.
