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Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fuehrerschein-beantragung-der-umschreibung-eines-auslaendischen-fuehrerscheins-274/

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.
Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Abfallrecht; Informationen zum Vollzug | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/abfallrecht-informationen-zum-vollzug-2492/

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Kreislaufwirtschaftsgesetzes Beschreibung Die Grundlagen der Abfallwirtschaft in Deutschland

Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/funkanlagen-der-feuerwehren-und-des-katastrophenschutzes-beantragung-1564/

Die Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Kreisverwaltungsbehörden sind Antragsstellen für die mobilen und ortsfesten Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes.
Beschreibung Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst (nömL) in Deutschland

Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung) | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/einbuergerung-beantragung-der-verleihung-der-deutschen-staatsangehoerigkeit-an-auslaender-ohne-einbuergerungsanspruch-ermessenseinbuergerung-12187/

Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Grundsätzlich soll seit fünf Jahren ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland bestanden