Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/tierarzneimittel-informationen-zur-ueberwachung-des-verkehrs-2049/
Der Verkehr mit Tierarzneimitteln ist gesetzlich geregelt. Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln wird von den Ländern vollzogen.
In Deutschland wird sie ergänzt durch das "Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln
