Besondere Meldepflicht in KrankenhÀusern, Heimen und Àhnlichen Einrichtungen Anmeldung / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Stadtverwaltung/%C3%84mter-Stabsstellen/%C3%84mter/Ordnungsamt/B%C3%BCrgerb%C3%BCro/Besondere-Meldepflicht-in-Krankenh%C3%A4usern-Heimen-und-%C3%A4hnlichen-Einrichtungen-Anmeldung.php?object=tx%2C3296.2&ModID=10&FID=1981.339.1&NavID=3302.550&La=1&call=1&ort=1981.1
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer Àhnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, mÃŒssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten ÃŒberschreitet und Sie …
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