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Bundeskonzept Grüne Infrastruktur – Grüne Infrastruktur zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der biologischen Vielfalt | BFN

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/bundeskonzept-gruene-infrastruktur-gruene-infrastruktur-zum-schutz-erhalt-und

Die Karte zeigt die Lage der in Kapitel B 1.3 beschriebenen Flächen zum Schutz, Erhalt – zusammen (ohne Überlagerungen) rund ein Viertel der Landfläche der Bundesrepublik Deutschland
biologischen Vielfalt Landschaftsplanung Die Karte zeigt die Lage der in Kapitel B

Artengruppen und -zahlen* der in Deutschland heimischen Arten der FFH-Richtlinie

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In der Europäischen Union sorgen zwei Richtlinien unter anderem für den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der EU-Staaten zum Ziel. Die in den Anhängen dieser Richtlinien aufgeführten Arten und ihre Lebensräume sollen in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden. Die Vogelschutzrichtlinie dient dem Schutz der europäischen Vogelbestände und ihrer Lebensräume. Ein Mittel ist dabei die Ausweisung von Schutzgebieten.
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