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Datenschutzerklärung – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/datenschutz/

Die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH (“USK”) ist zur Wahrung Ihrer datenschutzrechtlichen Belange im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der USK-Webseiten und Ihrer Inanspruchnahme der USK-Dienste verpflichtet, und ist jederzeit bestrebt, die Sicherheit und Integrität Ihrer personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit anwendbarem Datenschutzrecht zu wahren. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare… Mehr lesen »Datenschutzerklärung
Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH Torstr. 6 10119 Berlin Deutschland

Kinderrechte digital schützen: USK setzt sich für klare, praktikable EU-Leitlinien ein  – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/kinderrechte-digital-schuetzen-usk-setzt-sich-fuer-klare-praktikable-eu-leitlinien-ein/

Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet Online-Plattformen gemäß Artikel 28 Absatz 1 dazu, durch Maßnahmen für mehr Privatsphäre, Sicherheit und Schutz Minderjährige besonders zu schützen. Damit Online-Anbieter diese Vorgaben rechtssicher umsetzen können, hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Konkretisierung dieser Verpflichtung erarbeitet. Bis zum 15. Juni 2025 war die Öffentlichkeit aufgerufen, Rückmeldungen zu diesem Entwurf… Mehr lesen »Kinderrechte digital schützen: USK setzt sich für klare, praktikable EU-Leitlinien ein 
Diese verfügen über langjährige Erfahrung, Vertrauen in der Branche und in Deutschland

USK.online erhält unbefristete Verlängerung der Anerkennung – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/usk-online-erhaelt-unbefristete-verlaengerung-der-anerkennung/

Die USK.online ist gemäß des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Rundfunk und Telemedien staatlich anerkannt. Diese gesetzliche Anerkennung wurde nun seitens der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf unbefristete Zeit verlängert und die erfolgreiche Arbeit der USK.online damit bestätigt. Seit dem Jahre 2011 konnte der Bereich USK.online 44 Mitgliedsunternehmen zur Umsetzung eines… Mehr lesen »USK.online erhält unbefristete Verlängerung der Anerkennung
44 Mitgliedsunternehmen zur Umsetzung eines nachhaltigen Jugendmedienschutzes in Deutschland

USK Prüfstatistik 2018: Zahl der Altersprüfungen gestiegen – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/usk-pruefstatistik-2018-zahl-der-alterspruefungen-gestiegen-wachstum-im-online-bereich-stark/

USK Prüfstatistik 2018: Zahl der Altersprüfungen für Computer- und Videospiele aufgrund der Nintendo Switch bei Datenträgern leicht gestiegen; Wachstum im Online-Bereich anhaltend stark Über 1.700 Prüfungen im klassischen Gremien-Verfahren Zahl der Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps im Rahmen des globalen IARC-Systems anhaltend stark Die Anzahl der Altersfreigaben im klassischen Gremien-Prüfverfahren der USK, die auf Grundlage… Mehr lesen »USK Prüfstatistik 2018: Zahl der Altersprüfungen gestiegen
Mit dem IARC-System generierte Kennzeichen unterliegen in Deutschland der Qualitätskontrolle

USK verlängert Anerkennung für Jugendschutzprogramme von Nintendo – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/erfolgsmodell-der-parental-controls-der-nintendo-switch-hat-sich-bewaehrt-usk-verlaengert-anerkennung-fuer-jugendschutzprogramme-von-nintendo/

Das Erfolgsmodell der Parental Controls der Nintendo Switch hat sich bewährt. Die USK.online hat die Anerkennung der Jugendschutzsysteme der Nintendo Switch und des Nintendo Account-Systems im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für weitere 3 Jahre verlängert. Die Altersbeschränkungen (Parental Controls) der Nintendo Switch sind ein System, mit welchem Eltern und Erziehungsberechtigte Einstellungen vornehmen können, um den… Mehr lesen »USK verlängert Anerkennung für Jugendschutzprogramme von Nintendo
Nintendo Switch aktivieren und nutzen lassen, findet sich auf der Website von Nintendo Deutschland

Lorenzo von Petersdorff wird Stellvertretender Geschäftsführer der USK – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

https://usk.de/lorenzo-von-petersdorff-wird-stellvertretender-geschaeftsfuehrer-der-usk/

Mit 01.01.2020 übernimmt Lorenzo von Petersdorff die Funktion als Stellvertretender Geschäftsführer / Legal Counsel der USK. Bisher leitete Lorenzo von Petersdorff den Bereich USK.online, innerhalb dessen die USK ihre Mitglieder in allen Bereichen des Online-Jugendschutzes berät. In seiner neuen Funktion unterstützt Herr von Petersdorff zusätzlich USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker in allen ihren Aufgaben. Der studierte Jurist… Mehr lesen »Lorenzo von Petersdorff wird Stellvertretender Geschäftsführer der USK
Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland