Verbots der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ins Bauhauptgewerbe (Wegfall § 1b https://julis.de/beschlusssammlung/aufhebung-des-verbots-der-gewerbsmaessigen-arbeitnehmerueberlassung-ins-bauhauptgewerbe-wegfall-%C2%A7-1b-aueg/
Das Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1b AÜG stammt aus den
um diese personell stemmen zu können, da es ihr als einziger Wirtschaftszweig in Deutschland
