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Kompetenzausübungsregeln im EU- Vertrag- Zur Bedeutung des Subsidaritätsprinzips

https://infopoint-europa.de/de/articles/kompetenzausuebungsregeln-im-eu-vertrag-zur-bedeutung-des-subsidaritaetsprinzips

Die Union darf gemäß Art. 5 Abs. 1 EUV nur im Rahmen der ihr durch die Mitgliedsstaaten vertraglich übertragenen Zuständigkeiten tätig werden („Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“). Wie sich das in der Praxis auswirkt, wird im folgenden dargestellt
deutschen Hoheitsbereich für unverbindlich zu erachten.[7] Gemäß Art. 12 lit. b)

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Handel der Europäischen Union mit Drittstaaten

https://infopoint-europa.de/de/articles/handel-der-europaeischen-union-mit-drittstaaten

Der Handel der EU mit Nicht-EU-Ländern und die weitergehende Öffnung des Welthandels ist ein wichtiges Ziel der Union und spielt für das Wirtschaftswachstum eine zentrale Rolle. Ein Überblick über die Grundregeln des multilateralen Handelssystems und der bilateralen Handelsabkommen. 
b)     WTO-Regeln zu Handelsabkommen Eine wichtige Ausnahme vom Prinzip der Nichtdiskriminierung

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Moderne Waffensysteme und die Menschenwürde

https://infopoint-europa.de/de/articles/ein-artikel-unserer-rechtsreferendarin-lina-thoden

Ein Überblick über die aktuelle Debatte über den Einsatz und dem künftigen technischen Potenzial von Drohnen und autonomen Waffensystemen sowie verschiedene Ansätze zur Bewertung deren Vereinbarkeit mit ethischen und rechtlichen Grundsätzen. 
In Deutschland bereitet die Bundeswehr aktuell Probeflüge der aus Israel geleasten

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EU und Ukraine – Solidarität, aber kein schneller Beitritt?

https://infopoint-europa.de/de/articles/eu-und-ukraine-solidaritaet-aber-kein-schneller-beitritt

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine steht die Frage nach einer Erweiterung der EU wieder verstärkt in der Öffentlichkeit. Doch wie funktioniert ein Beitritt und wie schnell ist er umsetzbar?
Insbesondere Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien zeigten sich hingegen zurückhaltend

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Internationaler Schutz aufgrund sexueller Orientierung – EuGH zu Homosexualitätstests in Asylverfahren

https://infopoint-europa.de/de/articles/internationaler-schutz-aufgrund-sexueller-orientierung-eugh-zu-homosexualitaetstests-in-asylverfahren

Am 25. Januar 2018 erließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) ein Urteil (Rechtssache C-473/16), wonach psychologische Tests zur Bestimmung der sexuellen Orientierung von AsylbewerberInnen verboten sind. Laut EuGH ist die Durchführung solcher Tests ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Privatleben und damit unvereinbar mit den europäischen Grundrechten. Ähnlich entschied der EuGH bereits 2014: Zwar dürfen die Behörden den Fluchtgrund der Verfolgung aufgrund von Homosexualität überprüfen, aber nur unter Beachtung der Grundrechte des Asylsuchenden. 
B.

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